Der fast uneingeschränkte PKW Führerschein der Klasse B
Ausbildung
Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre beim begleiteten Fahren
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, Erwerb der Schaltkompetenz und
praktische Prüfung auf einem PKW mit Automatikgetriebe
In der praktischen Ausbildung sind mindestens 10 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten auf einem PKW mit Schaltgetriebe zu absolvieren. Abschließend Überprüfungsfahrt, abgenommen durch die Fahrschule.
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Erforderlicher Unterricht / Stundenpensum
Übungsstunden: nach persönlichem Bedarf
Überlandfahrt: 5 x 45 Minuten
Autobahnfahrt: 4 x 45 Minuten
Beleuchtungs-/Nachtfahrt: 3 x 45 Minuten
Theorie – Doppelstunden (90 Minuten pro Lektion)
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2
Merkmale
max. 3500 kg zulässige Gesamtmasse und
Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3500 kg
nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Führersitz
bis zum 18. Geburtstag nur mit den eingetragenen Begleitpersonen (nur in Deutschland und Österreich), danach international gültig
Fahrzeuge und Fahrerlaubnisklassen, die in der Klasse B eingeschlossen sind (L und AM), dürfen ohne Begleitung gefahren werden.
Warum fast uneingeschränkt?
Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis in höhere Klassen (wie z. B. BE, C1, CE) wird ein Automatikeintrag erteilt.
Benötigter Vorbesitz: B (durchgehend seit mindestens 5 Jahren)
Teilnahme an einer gesetzlich geforderten Ausbildung
mindestens 4 Theoriestunden á 90 Minuten
mindestens 5 Ausbildungsfahrten á 90 Minuten
Sollte der Teilnehmer nach den 5 Ausbildungsfahrten im Umgang mit dem Motorrad noch nicht sicher genug sein, muss die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung durch den Fahrlehrer verweigert werden. Es müssen weitere Ausbildungsfahrten absolviert werden.
Merkmale
Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) bis 125 ccm und 11 kW (15 PS)
dreirädrige KFZ bis 15 kW (20 PS)
Mit Vorlage der Teilnahmebescheinigung bei der Führerscheinstelle kann die Schlüsselzahl B196 in den Führerschein eingetragen werden.
Die Fahrerlaubnis der Klasse B mit Eintragung der Schlüsselzahl B196 ist nur in Deutschland gültig.
Es ist kein Erwerb der Fahrerlaubnisklasse A1.
Ein Aufstieg zur Fahrerlaubnis der Klasse A2 (Stufenaufstieg) ist nicht möglich.