Wir bilden Dich aus...

zum Autofahrer

Ausbildung

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Eingeschlossene Klassen: AM, L

Erforderlicher Unterricht / Stundenpensum

  • Übungsstunden: nach persönlichem Bedarf
  • Überlandfahrt: 5 x 45 Minuten
  • Autobahnfahrt: 4 x 45 Minuten
  • Beleuchtungs-/Nachtfahrt: 3 x 45 Minuten
  • Theorie – Doppelstunden (90 Minuten pro Lektion)
  • bei Ersterteilung: 12
  • bei Erweiterung: 6
  • Zusatzstoff: 2

Merkmale

  • max. 3500 kg zulässige Gesamtmasse und
  • Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3500 kg
  • nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Führersitz

Ausbildung

  • Mindestalter: 17Jahre (Beginn der Ausbildung mit 16 ½ Jahren möglich)
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Eingeschlossene Klassen: AM, L

Erforderlicher Unterricht / Stundenpensum

  • Übungsstunden: nach persönlichem Bedarf
  • Überlandfahrt: 5 x 45 Minuten
  • Autobahnfahrt: 4 x 45 Minuten
  • Beleuchtungs-/Nachtfahrt: 3 x 45 Minuten
  • Theorie – Doppelstunden (90 Minuten pro Lektion)
  • bei Ersterteilung: 12
  • bei Erweiterung: 6
  • Zusatzstoff: 2

Merkmale

  • max. 3500 kg zulässige Gesamtmasse und
  • Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3500 kg
  • nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Führersitz
  • bis zum 18. Geburtstag nur mit den eingetragenen Begleitpersonen (nur in Deutschland und Österreich)
  • Fahrzeuge und Fahrerlaubnisklassen, die in der Klasse B eingeschlossen sind (L und AM), dürfen ohne Begleitung gefahren werden.

Der fast uneingeschränkte PKW Führerschein der Klasse B

Ausbildung

  • Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre beim begleiteten Fahren
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung, Erwerb der Schaltkompetenz und
  • praktische Prüfung auf einem PKW mit Automatikgetriebe
  • In der praktischen Ausbildung sind mindestens 10 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten auf einem PKW mit Schaltgetriebe zu absolvieren. Abschließend Überprüfungsfahrt, abgenommen durch die Fahrschule.
  • Eingeschlossene Klassen: AM, L

Erforderlicher Unterricht / Stundenpensum

  • Übungsstunden: nach persönlichem Bedarf
  • Überlandfahrt: 5 x 45 Minuten
  • Autobahnfahrt: 4 x 45 Minuten
  • Beleuchtungs-/Nachtfahrt: 3 x 45 Minuten
  • Theorie – Doppelstunden (90 Minuten pro Lektion)
  • bei Ersterteilung: 12
  • bei Erweiterung: 6
  • Zusatzstoff: 2

Merkmale

  • max. 3500 kg zulässige Gesamtmasse und
  • Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3500 kg
  • nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Führersitz
  • bis zum 18. Geburtstag nur mit den eingetragenen Begleitpersonen (nur in Deutschland und Österreich), danach international gültig
  • Fahrzeuge und Fahrerlaubnisklassen, die in der Klasse B eingeschlossen sind (L und AM), dürfen ohne Begleitung gefahren werden.


Warum fast uneingeschränkt?

Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis in höhere Klassen (wie z. B. BE, C1, CE) wird ein Automatikeintrag erteilt.

zum Motorradfahrer

Ausbildung

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Ausbildung: Fahrerschulung
  • Prüfung: keine
  • Benötigter Vorbesitz: B (durchgehend seit mindestens 5 Jahren)

Teilnahme an einer gesetzlich geforderten Ausbildung

  • mindestens 4 Theoriestunden á 90 Minuten
  • mindestens 5 Ausbildungsfahrten á 90 Minuten
  • Sollte der Teilnehmer nach den 5 Ausbildungsfahrten im Umgang mit dem Motorrad noch nicht sicher genug sein, muss die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung durch den Fahrlehrer verweigert werden. Es müssen weitere Ausbildungsfahrten absolviert werden.

Merkmale

  • Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) bis 125 ccm und 11 kW (15 PS)
  • dreirädrige KFZ bis 15 kW (20 PS)
  • Mit Vorlage der Teilnahmebescheinigung bei der Führerscheinstelle kann die Schlüsselzahl B196 in den Führerschein eingetragen werden.
  • Die Fahrerlaubnis der Klasse B mit Eintragung der Schlüsselzahl B196 ist nur in Deutschland gültig.
  • Es ist kein Erwerb der Fahrerlaubnisklasse A1.
  • Ein Aufstieg zur Fahrerlaubnis der Klasse A2 (Stufenaufstieg) ist nicht möglich.

Ausbildung

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung

Erforderlicher Unterricht / Stundenpensum

  • mindestens 6 Theoriestunden á 90 Minuten (Grundstoff)
  • mindestens 1 Ausbildungsfahrt á 90 Minuten

Merkmale

  • einspurige einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor
  • Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn ist begrenzt auf maximal 25 km/h.

Ausbildung

  • Mindestalter: 15 Jahre (gilt bis zum 16. Geburtstag nur in Deutschland)
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Erforderlicher Unterricht / Stundenpensum

  • Übungsstunden: nach persönlichem Bedarf
  • Keine Sonderfahrten vorgeschrieben
  • Theorie – Doppelstunden (90 Minuten pro Lektion)
  • Lektionen: 12
  • Zusatzstoff: 2

Merkmale

  • Kleinkrafträder und Fahrräder mit Elektromotor oder Hilfsmotor
  • zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder
  • vierrädrige Leicht-KFZ (Leermasse bis 350 kg)
  • bis max. 50 ccm und maximal 45 km/h
  • Elektromotoren bis 4 kW

Ausbildung

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Eingeschlossene Klassen: AM

Erforderlicher Unterricht / Stundenpensum

  • Übungsstunden: nach persönlichem Bedarf
  • Überlandfahrt: 5 x 45 Minuten
  • Autobahnfahrt: 4 x 45 Minuten
  • Beleuchtungs-/Nachtfahrt: 3 x 45 Minuten
  • Theorie – Doppelstunden (90 Minuten pro Lektion)
  • bei Ersterteilung: 12
  • bei Erweiterung: 6
  • Zusatzstoff: 4

Merkmale

  • Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) bis 125 ccm und 11 kW (15 PS)
  • dreirädrige KFZ bis 15 kW (20 PS)

Ausbildung

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist keine Theorieprüfung nötig
  • Eingeschlossene Klassen: AM und A1

Erforderlicher Unterricht / Stundenpensum

  • Übungsstunden: nach persönlichem Bedarf
  • Überlandfahrt: 5 x 45 Minuten
  • Autobahnfahrt: 4 x 45 Minuten
  • Beleuchtungs-/Nachtfahrt: 3 x 45 Minuten
  • Theorie – Doppelstunden (90 Minuten pro Lektion)
  • bei Ersterteilung: 12
  • bei Erweiterung: 6
  • Zusatzstoff: 4

Merkmale

  • Krafträder über 50 ccm (auch mit Beiwagen)
  • bis 35 kW (48 PS)

Ausbildung

  • Mindestalter bei Direkterwerb: 24 Jahre
  • Mindestalter bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2: 20 Jahre
  • Mindestalter für Trikes: 21 Jahre
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist keine Theorieprüfung nötig
  • Eingeschlossene Klassen: AM, A1 und A2

Erforderlicher Unterricht / Stundenpensum

  • Übungsstunden: nach persönlichem Bedarf
  • Überlandfahrt: 5 x 45 Minuten
  • Autobahnfahrt: 4 x 45 Minuten
  • Beleuchtungs-/Nachtfahrt: 3 x 45 Minuten
  • Theorie – Doppelstunden (90 Minuten pro Lektion)
  • bei Ersterteilung: 12
  • bei Erweiterung: 6
  • Zusatzstoff: 4

Merkmale

  • Krafträder über 50 ccm (auch mit Beiwagen)
  • dreirädriges KFZ über 15 kW und über 45 km/h

Ausbildung

  • Mindestalter bei Direkterwerb: 21 Jahre
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Eingeschlossene Klassen: AM, A1 und A2

Erforderlicher Unterricht / Stundenpensum

  • Übungsstunden: nach persönlichem Bedarf
  • Überlandfahrt: 5 x 45 Minuten
  • Autobahnfahrt: 4 x 45 Minuten
  • Beleuchtungs-/Nachtfahrt: 3 x 45 Minuten
  • Theorie – Doppelstunden (90 Minuten pro Lektion)
  • bei Ersterteilung: 12
  • bei Erweiterung: 6
  • Zusatzstoff: 4

Merkmale

  • Krafträder über 50 ccm (auch mit Beiwagen)
  • bis 35 kW (48 PS)


Ab dem vollendeten 24. Geburtstag:

  • Krafträder über 50 ccm (auch mit Beiwagen)
  • dreirädriges KFZ über 15 kW und über 45 km/h

zum Anhänger fahren

Ausbildung

  • Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre bei BEF17
  • Ausbildung: Praxis
  • Prüfung: praktische Prüfung
  • Benötigter Vorbesitz: B oder BF17

Erforderlicher Unterricht / Stundenpensum

  • Übungsstunden: nach persönlichem Bedarf
  • Überlandfahrt: 3 x 45 Minuten
  • Autobahnfahrt: 1 x 45 Minuten
  • Dunkelfahrt: 1 x 45 Minuten

Merkmale

  • KFZ der Klasse B bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse
  • mit einem Anhänger oder Sattelanhänger von 750 kg zulässige Gesamtmasse bis maximal 3500 kg zulässige Gesamtmasse

Ausbildung

  • Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre beim begeleiteten Fahren
  • Ausbildung: Fahrerschulung
  • Prüfung: keine
  • Benötigter Vorbesitz: B oder BF17

Erforderlicher Unterricht / Stundenpensum

  • Insgesamt 7 Zeitstunden (= 7 x 60 Minuten) aufgeteilt in
  • 2,5 Zeitstunden theoretischer Unterricht,
  • 3,5 Zeitstunden fahrpraktischer Unterricht und
  • 1,0 Zeitstunden Überprüfungsfahrt – Abnahme durch die Fahrschule

Merkmale

  • KFZ der Klasse B mit einem Anhänger größer als 750 kg zulässige Gesamtmasse.
  • In Kombination nicht schwerer als 4250 kg zulässige Gesamtmasse.

Egal welcher Führerschein Dein Ziel ist...

... Dein Erfolg ist unser Ziel!

TRAU DICH! - Wir helfen Dir und begleiten Dich!


Dein Wunsch bringt Dich in Gang.


Routine hält Dich in Schwung.


Lernen und Übung bringen Dich ans Ziel!

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FichtelFahrschule

Ludwigstr. 3695100 Selb