Wir bilden Dich aus...

zum Autofahrer

Ausbildung

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Eingeschlossene Klassen: AM, L

Erforderlicher Unterricht / Stundenpensum

  • Übungsstunden: nach persönlichem Bedarf
  • Überlandfahrt: 5 x 45 Minuten
  • Autobahnfahrt: 4 x 45 Minuten
  • Beleuchtungs-/Nachtfahrt: 3 x 45 Minuten
  • Theorie – Doppelstunden (90 Minuten pro Lektion)
  • bei Ersterteilung: 12
  • bei Erweiterung: 6
  • Zusatzstoff: 2

Merkmale

  • max. 3500 kg zulässige Gesamtmasse und
  • Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3500 kg
  • nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Führersitz

Ausbildung

  • Mindestalter: 17Jahre (Beginn der Ausbildung mit 16 ½ Jahren möglich)
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Eingeschlossene Klassen: AM, L

Erforderlicher Unterricht / Stundenpensum

  • Übungsstunden: nach persönlichem Bedarf
  • Überlandfahrt: 5 x 45 Minuten
  • Autobahnfahrt: 4 x 45 Minuten
  • Beleuchtungs-/Nachtfahrt: 3 x 45 Minuten
  • Theorie – Doppelstunden (90 Minuten pro Lektion)
  • bei Ersterteilung: 12
  • bei Erweiterung: 6
  • Zusatzstoff: 2

Merkmale

  • max. 3500 kg zulässige Gesamtmasse und
  • Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3500 kg
  • nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Führersitz
  • bis zum 18. Geburtstag nur mit den eingetragenen Begleitpersonen (nur in Deutschland und Österreich)
  • Fahrzeuge und Fahrerlaubnisklassen, die in der Klasse B eingeschlossen sind (L und AM), dürfen ohne Begleitung gefahren werden.

Der fast uneingeschränkte PKW Führerschein der Klasse B

Ausbildung

  • Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre beim begleiteten Fahren
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung, Erwerb der Schaltkompetenz und
  • praktische Prüfung auf einem PKW mit Automatikgetriebe
  • In der praktischen Ausbildung sind mindestens 10 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten auf einem PKW mit Schaltgetriebe zu absolvieren. Abschließend Überprüfungsfahrt, abgenommen durch die Fahrschule.
  • Eingeschlossene Klassen: AM, L

Erforderlicher Unterricht / Stundenpensum

  • Übungsstunden: nach persönlichem Bedarf
  • Überlandfahrt: 5 x 45 Minuten
  • Autobahnfahrt: 4 x 45 Minuten
  • Beleuchtungs-/Nachtfahrt: 3 x 45 Minuten
  • Theorie – Doppelstunden (90 Minuten pro Lektion)
  • bei Ersterteilung: 12
  • bei Erweiterung: 6
  • Zusatzstoff: 2

Merkmale

  • max. 3500 kg zulässige Gesamtmasse und
  • Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
  • Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3500 kg
  • nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Führersitz
  • bis zum 18. Geburtstag nur mit den eingetragenen Begleitpersonen (nur in Deutschland und Österreich), danach international gültig
  • Fahrzeuge und Fahrerlaubnisklassen, die in der Klasse B eingeschlossen sind (L und AM), dürfen ohne Begleitung gefahren werden.
  • Warum fast uneingeschränkt?
  • Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis in höhere Klassen (wie z. B. BE, C1, CE) wird ein Automatikeintrag erteilt.

zum Motorradfahrer

Ausbildung

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Ausbildung: Fahrerschulung
  • Prüfung: keine
  • Benötigter Vorbesitz: B (durchgehend seit mindestens 5 Jahren)

Teilnahme an einer gesetzlich geforderten Ausbildung

  • mindestens 4 Theoriestunden á 90 Minuten
  • mindestens 5 Ausbildungsfahrten á 90 Minuten
  • Sollte der Teilnehmer nach den 5 Ausbildungsfahrten im Umgang mit dem Motorrad noch nicht sicher genug sein, muss die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung durch den Fahrlehrer verweigert werden. Es müssen weitere Ausbildungsfahrten absolviert werden.

Merkmale

  • Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) bis 125 ccm und 11 kW (15 PS)
  • dreirädrige KFZ bis 15 kW (20 PS)
  • Mit Vorlage der Teilnahmebescheinigung bei der Führerscheinstelle kann die Schlüsselzahl B196 in den Führerschein eingetragen werden.
  • Die Fahrerlaubnis der Klasse B mit Eintragung der Schlüsselzahl B196 ist nur in Deutschland gültig.
  • Es ist kein Erwerb der Fahrerlaubnisklasse A1.
  • Ein Aufstieg zur Fahrerlaubnis der Klasse A2 (Stufenaufstieg) ist nicht möglich.

Ausbildung

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung
  • Erforderlicher Unterricht / Stundenpensum

Erforderlicher Unterricht / Stundenpensum

  • mindestens 6 Theoriestunden á 90 Minuten (Grundstoff)
  • mindestens 1 Ausbildungsfahrt á 90 Minuten

Merkmale

  • einspurige einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor
  • Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn ist begrenzt auf maximal 25 km/h.

Ausbildung

  • Mindestalter: 15 Jahre (gilt bis zum 16. Geburtstag nur in Deutschland)
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Erforderlicher Unterricht / Stundenpensum

Erforderlicher Unterricht / Stundenpensum

  • Übungsstunden: nach persönlichem Bedarf
  • Keine Sonderfahrten vorgeschrieben
  • Theorie – Doppelstunden (90 Minuten pro Lektion)
  • Lektionen: 12
  • Zusatzstoff: 2

Merkmale

  • Kleinkrafträder und Fahrräder mit Elektromotor oder Hilfsmotor
  • zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder
  • vierrädrige Leicht-KFZ (Leermasse bis 350 kg)
  • bis max. 50 ccm und maximal 45 km/h
  • Elektromotoren bis 4 kW

Ausbildung

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Eingeschlossene Klassen: AM

Erforderlicher Unterricht / Stundenpensum

  • Übungsstunden: nach persönlichem Bedarf
  • Überlandfahrt: 5 x 45 Minuten
  • Autobahnfahrt: 4 x 45 Minuten
  • Beleuchtungs-/Nachtfahrt: 3 x 45 Minuten
  • Theorie – Doppelstunden (90 Minuten pro Lektion)
  • bei Ersterteilung: 12
  • bei Erweiterung: 6
  • Zusatzstoff: 4

Merkmale

  • Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) bis 125 ccm und 11 kW (15 PS)
  • dreirädrige KFZ bis 15 kW (20 PS)

Ausbildung

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist keine Theorieprüfung nötig
  • Eingeschlossene Klassen: AM und A1

Erforderlicher Unterricht / Stundenpensum

  • Übungsstunden: nach persönlichem Bedarf
  • Überlandfahrt: 5 x 45 Minuten
  • Autobahnfahrt: 4 x 45 Minuten
  • Beleuchtungs-/Nachtfahrt: 3 x 45 Minuten
  • Theorie – Doppelstunden (90 Minuten pro Lektion)
  • bei Ersterteilung: 12
  • bei Erweiterung: 6
  • Zusatzstoff: 4

Merkmale

  • Krafträder über 50 ccm (auch mit Beiwagen)
  • bis 35 kW (48 PS)

Ausbildung

  • Mindestalter bei Direkterwerb: 24 Jahre
  • Mindestalter bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2: 20 Jahre
  • Mindestalter für Trikes: 21 Jahre
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist keine Theorieprüfung nötig
  • Eingeschlossene Klassen: AM, A1 und A2

Erforderlicher Unterricht / Stundenpensum

  • Übungsstunden: nach persönlichem Bedarf
  • Überlandfahrt: 5 x 45 Minuten
  • Autobahnfahrt: 4 x 45 Minuten
  • Beleuchtungs-/Nachtfahrt: 3 x 45 Minuten
  • Theorie – Doppelstunden (90 Minuten pro Lektion)
  • bei Ersterteilung: 12
  • bei Erweiterung: 6
  • Zusatzstoff: 4

Merkmale

  • Krafträder über 50 ccm (auch mit Beiwagen)
  • dreirädriges KFZ über 15 kW und über 45 km/h

Ausbildung

  • Mindestalter bei Direkterwerb: 21 Jahre
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Eingeschlossene Klassen: AM, A1 und A2

Erforderlicher Unterricht / Stundenpensum

  • Übungsstunden: nach persönlichem Bedarf
  • Überlandfahrt: 5 x 45 Minuten
  • Autobahnfahrt: 4 x 45 Minuten
  • Beleuchtungs-/Nachtfahrt: 3 x 45 Minuten
  • Theorie – Doppelstunden (90 Minuten pro Lektion)
  • bei Ersterteilung: 12
  • bei Erweiterung: 6
  • Zusatzstoff: 4

Merkmale

  • Krafträder über 50 ccm (auch mit Beiwagen)
  • bis 35 kW (48 PS)


Ab dem vollendeten 24. Geburtstag:

  • Krafträder über 50 ccm (auch mit Beiwagen)
  • dreirädriges KFZ über 15 kW und über 45 km/h

zum Anhänger fahren

Ausbildung

  • Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre bei BEF17
  • Ausbildung: Praxis
  • Prüfung: praktische Prüfung
  • Benötigter Vorbesitz: B oder BF17

Erforderlicher Unterricht / Stundenpensum

  • Übungsstunden: nach persönlichem Bedarf
  • Überlandfahrt: 3 x 45 Minuten
  • Autobahnfahrt: 1 x 45 Minuten
  • Dunkelfahrt: 1 x 45 Minuten

Merkmale

  • KFZ der Klasse B bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse
  • mit einem Anhänger oder Sattelanhänger von 750 kg zulässige Gesamtmasse bis maximal 3500 kg zulässige Gesamtmasse

Ausbildung

  • Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre beim begeleiteten Fahren
  • Ausbildung: Fahrerschulung
  • Prüfung: keine
  • Benötigter Vorbesitz: B oder BF17

Erforderlicher Unterricht / Stundenpensum

  • Insgesamt 7 Zeitstunden (= 7 x 60 Minuten) aufgeteilt in
  • 2,5 Zeitstunden theoretischer Unterricht,
  • 3,5 Zeitstunden fahrpraktischer Unterricht und
  • 1,0 Zeitstunden Überprüfungsfahrt – Abnahme durch die Fahrschule

Merkmale

  • KFZ der Klasse B mit einem Anhänger größer als 750 kg zulässige Gesamtmasse.
  • In Kombination nicht schwerer als 4250 kg zulässige Gesamtmasse.

Egal welcher Führerschein Dein Ziel ist...

... Dein Erfolg ist unser Ziel!

TRAU DICH! - Wir helfen Dir und begleiten Dich!


Dein Wunsch bringt Dich in Gang.


Routine hält Dich in Schwung.


Lernen und Übung bringen Dich ans Ziel!

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FichtelFahrschule

Ludwigstr. 3695100 Selb